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   VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 5 S 1384/89   

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https://dejure.org/1990,2842
VGH Baden-Württemberg, 19.07.1990 - 5 S 1384/89 (https://dejure.org/1990,2842)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.1990 - 5 S 1384/89 (https://dejure.org/1990,2842)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 1990 - 5 S 1384/89 (https://dejure.org/1990,2842)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 284
  • DVBl 1991, 223 BWVPr 1991, 115
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Diese der sanierungsrechtlichen Genehmigung kraft Bundesrechts zukommende bodenrechtliche Sicherungsfunktion stehe nicht zur Disposition des für die Regelung des Baugenehmigungsverfahrens zuständigen Landesgesetzgebers (vgl. auch BaWü VGH NVwZ-RR 1991, 284 = UPR 1991, 313).

    Damit folgt der Bundesgesetzgeber dem in Art. 83, 84 GG enthaltenen Grundsatz, daß Bundesrecht durch die Länder auszuführen ist (vgl. auch BaWü VGH NVwZ-RR 1991, 284 = UPR 1991, 313; vgl. auch BaWü VGH ZfBR 1990, 106 = UPR 1990, 280).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.1994 - 5 S 422/93

    Zur öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt iSd BauO BW § 4 zu einem

    Das für eine Ausnahme oder Befreiung nach § 57 Abs. 3, 4 LBO (BauO BW) vom Erfordernis der öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt zum Baugrundstück vorausgesetzte Einzelfallerfordernis ist nicht bereits mit Rücksicht auf einen auf dem Grundstück bereits vorhandenen Altbau gegeben, wenn der geplante Ersatzbau eine erhebliche Erweiterung gegenüber der vorhandenen Bebauung zur Folge haben wird (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 19.07.1990 - 5 S 1384/89 -).

    Allerdings hat der Senat durch Urteil vom 19.07.1990 (5 S 1384/89, UPR 1991, 313) die für eine Ausnahme nach § 57 Abs. 3 LBO erforderliche Sondersituation für ein solches Hinterliegergrundstück, dessen Zufahrt nicht öffentlich-rechtlich gesichert war, im Hinblick darauf als gegeben gesehen, daß es sich nicht um den Neubau eines Gebäudes, sondern um die relativ geringfügige Erweiterung eines seit vielen Jahrzehnten bestehenden Wohngebäudes gehandelt hat, das zu einer Zeit errichtet worden ist, als eine Sicherung der Zufahrt durch Baulast noch nicht erforderlich war.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 48/96

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigungserteilung

    Nicht von der Baurechtsbehörde zu prüfen sind Vorschriften, die von einer anderen Behörde in einem gesonderten Verfahren zu prüfen sind, das durch eine rechtlich selbständige Entscheidung in Form eines Verwaltungsakts abgeschlossen wird (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.7.1990 - 5 S 1348/89 - NVwZ-RR 1991, 284; Sauter, LBO, 2. Aufl., § 59 RdNr. 45 c; Schlotterbeck/von Arnim, LBO, 3. Aufl. § 59 RdNr. 28).
  • VGH Bayern, 18.03.1993 - GrS 1/92

    Baurecht: Erteilung einer Baugenehmigung trotz noch offenstehender anderer

    In bezug auf § 59 Abs. 1 Satz 1 der Baden-Württembergischen Bauordnung vertritt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 19. Juli 1990 (NVwZ-RR 1991, 284) für die hier inmitten stehende Frage des Verhältnisses der Baugenehmigung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung die vom 1. Senat für richtig erachtete und vom Großen Senat bestätigte Auffassung (vgl. allerdings auch VGH Baden-Württemberg vom 2.4.1992 NVwZ 1993, 7).
  • OVG Thüringen, 22.10.1998 - 1 EO 1056/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; einstweilige Anordnung;

    Zu diesen Vorschriften zählt auch die das Erfordernis einer sanierungsrechtlichen Genehmigung anordnende Regelung des § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; der Anwendungsbereich der Eingriffsermächtigung des § 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ThürBO ist mithin nicht auf einen Verstoß gegen die Vorschriften beschränkt, die die Bauaufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren in eigener Verantwortung zu prüfen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., U. v. 19.7.1990 - 5 S 1384/89 -, NVwZ-RR 1991, 284, 285; OVG Berlin, B. v. 23.12.1994 - 2 S 29.94 -, DÖV 1995, 424 = BRS 57 Nr. 257; für die Anwendung der Generalklausel der nordrhein-westfälischen Bauordnung von 1984, die keine spezielle Ermächtigung zum Erlaß einer Baueinstellungsverfügung kennt: OVG NW, U. v. 28.10.1986 - 11 A 1814/84 -, DÖV 1987, 601, 602).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 5 S 2105/93

    Zum Verhältnis einer Baugenehmigung zur sanierungsrechtlichen Genehmigung

    Die Baugenehmigung für ein Vorhaben im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ist nicht von der Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung abhängig (im Anschluß an Urteile des Senats vom 19.07.1990 - 5 S 1384/89 -, UPR 1991, 313, und vom 02.04.1992 - 5 S 1197/90 -, NVwZ-RR 1993, 7).

    Im Rahmen dieses Verfahrens bedarf dies jedoch keiner Entscheidung, denn eine solche Fallgestaltung liegt hier nicht vor (vgl. zur Konkurrenz der beiden Genehmigungen: Senatsurteil vom 19.07.1990 - 5 S 1384/89 - UPR 1991, 313; Urt. v. 02.04.1992 - 5 S 1197/90 - NVwZ-RR 1993, 7).

  • VG Saarlouis, 26.08.2014 - 5 L 996/14

    Rechtsschutz gegen eine Nutzungsuntersagung für eine Wettannahmestelle ohne

    Die Lage im Sanierungsgebiet stehe der Erteilung einer Baugenehmigung nämlich nicht entgegen.(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.1990 - 5 S 1384/89 -, juris) Zudem widerspreche das Vorhaben als Ladengeschäft auch nicht der Sanierungssatzung.

    Soweit der Antragsteller der Ansicht ist, die Lage im Sanierungsgebiet stehe der Erteilung einer Baugenehmigung nämlich nicht entgegen,(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.1990 - 5 S 1384/89 -, juris) stützt er sich auf die Rechtslage in Baden-Württemberg.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.1997 - 3 S 3455/96

    Baugenehmigung - Stellplatznachweis - Verhältnis von Baugenehmigung und

    § 58 Abs. 1 S. 1 LBO sieht nicht vor, daß die Baugenehmigung den Schlußpunkt einer umfassenden öffentlich-rechtlichen Prüfung bilden muß (vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 19.7.1990 - 5 S 1384/89 -, NVwZ-RR 1991, 284; Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 58 RdNrn. 54ff.; OVG Hamburg, Urteil vom 25.3.1976 - Bf II 32/75 -, MDR 1976, 1050 = DÖV 1977, 257 - nur Leitsatz - zu § 100 HBauO 1974).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 8 S 2041/94

    Sanierungsrechtlicher Genehmigungsvorbehalt und Baugenehmigung

    Die in § 59 Abs. 1 S. 1 LBO getroffene Regelung, wonach die Baurechtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren diejenigen Vorschriften nicht zu prüfen hat, die von einer anderen Behörde in einem gesonderten Verfahren mit einer selbständigen Entscheidung in Form eines Verwaltungsakts geprüft werden (vgl. hierzu etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.7.1990 - 5 S 1384/90 - UPR 1991, 313), steht im übrigen nur scheinbar im Widerspruch zu dem der Sanierungsgenehmigung zukommenden Vorrang.
  • VGH Bayern, 07.04.1992 - 1 B 90.3063

    Klage des Mieters eines Geschäftsraumes auf die Genehmigung eines

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